die Amtssprache
Pronunciation
/ˈamʦˌʃpʀaːχə/

Definition und Bedeutung von „amtssprache“ auf Deutsch

Die Amtssprache
[gender: feminine]
01

Die offiziell festgelegte Sprache eines Staates oder einer Institution, die in Behörden, Gesetzen und offiziellen Dokumenten verwendet wird

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Beispiele
Deutsch ist die Amtssprache in Deutschland, Österreich und Teilen der Schweiz.
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