außergerichtlich
außergerichtlich
aʊsɐgəʁɪçtlɪç
awsgērichtlich

Definition und Bedeutung von „außergerichtlich“ auf Deutsch

außergerichtlich
01

Ohne Beteiligung eines Gerichts 

Grammatische Informationen
morphologische Zusammensetzung
Kompositum
relational
nicht steigerbar
deklinierbar
Beispiele
Die Parteien einigten sich außergerichtlich. 
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