die Vollmacht
Pronunciation
/fˈɔlmˌaxt/

Definition und Bedeutung von „vollmacht“ auf Deutsch

Die Vollmacht
01

Befugnis, die jemandem erteilt wird, für eine andere Person rechtswirksam zu handeln 

Grammatische Informationen
Genus
Femininum
Beispiele
Sie erteilte ihrem Bruder eine Vollmacht, damit er ihre Bankgeschäfte erledigen konnte. 
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