das eigentumsrecht
eigentumsrecht
aɪ̯gntu:msʁɛçt
aigntoomsrecht

Definition und Bedeutung von „eigentumsrecht“ auf Deutsch

Das Eigentumsrecht
01

Das Recht, etwas zu besitzen und zu benutzen 

Grammatische Informationen
Belebtheitsstatus
abstrakt
morphologische Zusammensetzung
Kompositum
zählbar
singular
not gender specific
Genus
sächlich
Pluralform
Eigentumsrechte
Genitivform
Eigentumsrechts
Beispiele
Das Eigentumsrecht schützt den Besitzer. 
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